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   BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 46/63   

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BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 46/63 (https://dejure.org/1963,1693)
BSG, Entscheidung vom 22.08.1963 - 5 RKn 46/63 (https://dejure.org/1963,1693)
BSG, Entscheidung vom 22. August 1963 - 5 RKn 46/63 (https://dejure.org/1963,1693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 282
  • NJW 1964, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 46/63
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich in seinem Urteil vom 24. Juli 1963 (1 BvL 11/61, 1 BvL 30/57) zu der Frage der Unterhaltsleistung als Voraussetzung bei Witwer- und Waisenrenten klargestellt, daß dabei nicht nur die Barleistungen, sondern insbesondere auf Seiten der Frau auch deren Haushaltsführung und ihre sonstigen Verrichtungen angemessen zu berücksichtigen sind.
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Der 3. und der 5. Senat (vgl BSGE 11, 198, 199; 20, 145, 146; 31, 219, 220 sowie BSG, Urteil vom 6. August 1987 - 3 RK 25/86 - und BSGE 19, 282, 283 und 47, 1) haben die Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Familienhilfeberechtigung unausgesprochen angenommen ohne Rücksicht darauf, ob der betroffene Zeitraum bereits bei Klageerhebung abgeschlossen war oder teilweise in die Zeit des Gerichtsverfahrens fiel.
  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RV 15/88

    Kürzung der Ausgleichsrente

    Bei der Mitversicherung (§ 205 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF) und der Witwerversorgung (§ 1266 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF, § 43 Bundesversorgungsgesetz (BVG) aF) führte dies zu Ergebnissen, die dem Zweck der jeweiligen sozialrechtlichen Vorschrift entsprachen: Wer entgegen dem Leitbild des § 1360 BGB nF tatsächlich wirtschaftlich von einem erwerbstätigen Ehepartner abhängig war, konnte, wie bisher, Sozialleistungen beziehen (vgl BSGE 19, 282 = SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) § 205 Nr. 15 mit Hinweisen auf die Rechtspr ua des BVerfG).
  • BSG, 25.05.1976 - 5 RKn 27/74
    des 5 205 EVO (vgl. den erkennenden Senat in BSGE 19, 282 = SozR Nr. 15 zu 5 205 RVG).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 RKLw 23/74

    Familienhilfe - Befreiung von der Versicherungspflicht

    Die Revision ist-nicht begründet" Der Kläger kann Familienhilfe für seine Ehefrau beanspruchen° Nach 5 52 Abs° 4 KVLG erhält der Versicherte Familienhilfe für den unterhaltsberechtigten Ehegatten3 soweit dieser nicht anderweit einen gesetzlichen Anspruch auf entsprechende Leistungen hat und sich gewöhnlich im Inland aufhält° Die Voraussetzungen dieser V0rschrift sind erfüllt° Dies bestreitet auch die Beklagte nicht° Entgegen ihrer Auffassung steht dem Anspruch des Klägers auf Familienhilfe aber auch nicht entgegen, daß sich die Ehefrau nach Art° 4 5 2 des 2"KVÄG von der Versicherungspflicht hat befreien lasseno Das hat das LSG zutreffend dargelegto Das Revisionsvorhringen greift.demgegenüber nicht durch° Der Anspruch auf Familienhilfe kann nicht mit der Erwägung verneint werden, daß sich die Ehefrau durch den Befreiungsantrag "von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen" habe° @ 52 KVLG macht den An3pruch davon abhängig, daß der Ehegatte keinen anderweitigen An3pruch auf entsprechende Leistungen hat° Darauf" ob er einen solchen Anspruch hätte erlangen können, kommt es nicht an (vglc BSG 19, 282, 284)° Das gilt ohne 4 -.
  • BSG, 13.02.1969 - 12 RJ 30/68
    l; 17, 38; BSG 19, 282, 3853 BSG 5023 Fr" 5 und-£ zu @ 1266 .!-.
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